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Der Aktionsplan

Freizeit, Kultur & Sport

Man sieht eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters beim Yoga im Park, gezeigt wird eine Übung im Schneidersitz mit nach oben ausgestreckten Armen.

Bewegung und Sport sind gut für die Gesundheit.
Bildnachweis: Adobe Stock

Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung ihre Freizeit selbstbestimmt nach den eigenen Interessen und Wünschen gestalten können. Die Teilhabe an Freizeitangeboten ist aber nach wie vor alles andere als selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur darum, diese Angebote zu erreichen, sondern auch eine Teilnahme für jede und jeden möglich zu machen.

Der Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist daher auch eng mit dem Bereich Barrierefreiheit verknüpft: Freizeitangebote und Veranstaltungsorte müssen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. So stellt sich die Frage nach der Möglichkeit zur Teilnahme schon vor der Anreise: Wie gut ist die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadion oder Stadttheater? Gibt es Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes? Sind Fahrstühle und Toiletten verfügbar? Ist die Beschilderung lesbar und verständlich? Bei der Veranstaltung selbst benötigen höreingeschränkte Menschen Induktionsanlagen oder Gebärdensprach- bzw. Schriftsprachdolmetscherdienste. Menschen im Rollstuhl möchten selbst entscheiden, wo sie Platz finden und nicht am Rand abgestellt werden. Eine Umgebung, die für die Bedarfe von Menschen mit Behinderung sensibel ist, kann ebenso hilfreich sein wie Ruheinseln. Zu klären ist auch, welche Regelungen für Assistenzkräfte gelten: Haben sie beispielsweise als Begleitung freien Eintritt?

Vernetzungsforum Freizeit, Kultur und Sport

Das Vernetzungsforum zu den Themenbereichen Freizeit, Kultur und Sport traf sich 2017 drei Mal. 17 Maßnahmen wurden entwickelt und 2019 bei einem vierten Treffen des Vernetzungsforums abschließend diskutiert. Der Stand wurde in den Protokollen festgehalten:

Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Freizeit, Kultur und Sport

Die 17 Maßnahmen des Handlungsfelds Freizeit, Kultur und Sport haben das Ziel, eine uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die 12 Maßnahmen in städtischer Zuständigkeit fokussieren den Ausbau barrierefreier Angebote und Veranstaltungen. Dabei sollen in Zukunft mehr Angebote an gut erreichbaren, schwellenlos zugänglichen Orten stattfinden. Für die barrierefreie Durchführung der städtischen Veranstaltungen gilt es, ein zusätzliches Budget zu verankern, das sowohl den Einsatz von Audio- und Videoguides als auch die Buchung von Schriftdolmetscher- und Gebärdensprachdolmetscherdienste sowie die Anschaffung einer portablen Induktionsschleife ermöglicht. Gerade das Kulturamt der Stadt Fürth und die städtischen Museen planen in Zukunft die Durchführung von Veranstaltungen für alle. Auch die VHS möchte ein solches Angebot zur Verfügung stellen. Erste barrierefreie Veranstaltungen wurden bereits von der Fachstelle fübs durchgeführt. Am 26.9.2020 fand so beispielsweise eine Stadtführung mit Kommunikationsassistenz für Gehörlose statt:

Ein Mann mit Schirm steht vor der Fürther Michaelis-Kirche. Neben ihm gestikuliert eine Frau mit Regenponcho.

Stadtführer Uwe Cramer führt durch „Fürth und seine Hinterhöfe“. Kommunikationsassistenz Heike Peske dolmetscht das Gesagte in Deutscher Gebärdensprache. Bildnachweis: Nina Brötzmann

Um gesellschaftliche Teilhabe allen zu ermöglichen, ist es auch wichtig, die Angebote zielgerichtet zu bewerben. Hierfür sind z.B. die Verwendung von Piktogrammen, Leichter Sprache und die Installation einer barrierefreien Webseite sinnvoll. Da der Umbau des Webauftritts der Stadt Fürth noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, gibt es die Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans bis auf weiteres über die barrierefreie Projektwebseite.

Auch private Veranstalter wie zum Beispiel Gastronomie-, Kino- und Diskobetreiber sind ebenso wie (Sport-)Vereine, Museen und Anbieter von Messen und Märkten dazu aufgerufen, barrierefreie Veranstaltungen zu ermöglichen. Gleiches gilt auch für kirchliche Angebote wie beispielsweise Orgel-Gottesdienste oder Jugendfreizeiten.

Informationen über den Stand der Maßnahmenumsetzung im Bereich Freizeit, Kultur und Sport.