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Der Aktionsplan

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wurde am 30. November 2020 erstellt.

Die Stadt Fürth ist bemüht, ihre Webseite www.fuerth-fuer-alle.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 vollständig vereinbar.

Bei der Neugestaltung und Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Ein Test der neu gestalteten Internetseite durch den unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund wird in diesem Rahmen so bald wie möglich durchgeführt. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Nicht barrierefreie Dokumente

 Während der Aktionsplan Inklusion Fürth Für Alle und das von der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs) erstellte Beratungsmaterial in der Regel nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt wird, sind bisher nicht alle Dokumente barrierefrei zugänglich. Bei Pressemeldungen oder Werbematerial für Veranstaltungen wie beispielsweise „Hund Lincoln kennt den Weg“, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Gleiches gilt für die Protokolle der einzelnen Handlungsforen im PDF-Format.

Wenn Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter fachstelle-fuebs@fuerth.de oder telefonisch während unserer Sprechzeiten unter 0911/ 947 1785. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen.

Barrieren melden

 Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen unserer Seite www.fuerth-fuer-alle.de aufgefallen? Kontaktieren Sie uns gerne unter fachstelle-fuebs@fuerth.de oder telefonisch während unserer Sprechzeiten unter 0911/ 947 - 1785. Postalisch und vor Ort erreichen Sie uns in der Hirschenstraße 2b in 90762 Fürth.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.fuerth-fuer-alle.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.

Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online. Hier können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 in 10117 Berlin
Telefon: 030/ 18 527 - 2805
Fax: 030/ 18 527 - 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de