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Der Aktionsplan

Barrierefreiheit

Raúl Krauthausen fährt vor einer hohen Betonwand über große Betonplatten.

Der Aktivist und Gründer von Sozialhelfen,Raúl Krauthausen, nutzt einen E-Rollstuhl für mehr Mobilität.
Bildnachweis: Gesellschaftsbilder.de, Fotografin: Anna Spindelndreier

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe in allen Lebensbereichen. Von der Fahrt zur Arbeit, dem Weg zum Einkaufen von Lebensmitteln, dem Gang ins Freibad oder Kino bis hin zur Urlaubsreise: Sinnesbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind genauso wie Eltern mit Kinderwägen oder Menschen mit Rollatoren auf gut ausgebaute Verkehrswege, eine sichere Verkehrsführung, barrierefreie Transportmittel, aber auch auf barrierefreie Informationen angewiesen. Das Handlungsfeld Barrierefreiheit umfasst daher die Bereiche Mobilität und Verkehr sowie Kommunikation und Information.

Vernetzungsforum Barrierefreiheit

Das Vernetzungsforum zum Thema Barrierefreiheit traf sich 2017 drei Mal. 21 Maßnahmen wurden entwickelt und 2019 bei einem vierten Treffen des Vernetzungsforums abschließend diskutiert. Der Stand wurde in den Protokollen festgehalten:

Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit

Das Handlungsfeld Barrierefreiheit umfasst insgesamt 21 Maßnahmen, die eine uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen. Die 15 Maßnahmen in städtischer Zuständigkeit fordern einen Abbau von Barrieren und Schwellen in öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden wie beispielsweise dem Rathaus, dem Stadttheater oder den Fürther Schulgebäuden. Die Maßnahmen beziehen sich aber auch auf die Gestaltung des öffentlichen Raums (z.B.: Haltestellen, Ruheinseln, Toiletten, Straßenführung u.v.m.).

Oftmals stellen nicht abgesenkte Bordsteine für Menschen im Rollstuhl ein Hindernis dar. Allerdings haben auch Menschen mit Seheinschränkungen Anforderungen an eine barrierefreie Umgebung. Beispielsweise muss für diese tastbar sein, wo der Gehsteig aufhört und die Straße beginnt. Hier gilt es, sichere und zufriedenstellende Kompromisse zu finden.

Die Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit beziehen sich aber nicht nur auf die Zugänglichkeit, sondern auch auf die Nutzbarkeit von Angeboten. Barrierefreiheit bedeutet deswegen auch, dass Informationen für alle verfügbar und verwendbar sein müssen. Leichte Sprache unterstützt so Menschen mit einer geistigen Behinderung. Taktil und akustisch erfassbare Informationen ermöglichen Menschen mit Seheinschränkung Mobilität. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher vermitteln gesprochene Informationen an gehörlose Personen, eine Induktionsanlage ermöglicht schwerhörigen Menschen ein besseres Verstehen.

Informationen über den Stand der Maßnahmenumsetzung im Bereich Barrierefreiheit.